Suchen Sie in der Liste von den Krankenversicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als Pflichtleistung zu vergütenden Mittel und Gegenstände.

Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Sie werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt. Sie müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die MiGel legt pro Produkt einen Höchstvergütungsbetrag (HVB) fest. Falls der Preis des Produkts den HVB übersteigt, muss der Versicherte den übersteigenden Restbetrag selbst bezahlen.

Die MiGeL ist in Produktegruppen gegliedert, z.B. Absauggeräte, Gehhilfen oder Inhalations- und Atemhilfen.

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